AV-SH Stufe 2: Dieses Bildungsangebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche, die sich nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule oder Förderschule in keinem anderen Bildungsgang oder keiner anderen Qualifizierungsmaßnahme befinden und besonderen Förderbedarf haben.
AV-SH Stufe 3: Dieses Bildungsangebot richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche mit Migrationshintergrund (Sprachkompetenz kleiner A2), die keinen Schulabschluss und keinen Ausbildungsplatz haben und sich weiter qualifizieren wollen.
In der Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung können Jugendliche innerhalb von zwei Jahren ihren Mittleren Schulabschluss erwerben. Im ersten Jahr (Berufsfachschule I Gesundheit und Ernährung in einjähriger Form - BFS) erwerben die Jugendlichen die Zugangsberechtigung für den Besuch des zweiten Jahres (Berufsfachschule I Gesundheit und Ernährung in zweijähriger Form - BGE Oberstufe). Neben den üblichen allgemeinbildenden Fächern erfolgt der Unterricht in den Bereichen Gesundheit und Ernährung. Die Berufsfachschule bereitet die Jugendlichen für Berufe im medizinischen, pflegerischen und sozialen Bereich sowie im Bereich der Ernährung/Gastronomie vor.
Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht den Schüler*innen eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur).
Die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht.
Die Fachoberschule vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums entspricht.