Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher
Seit dem Sommer 2024 bietet das Regionale Bildungszentrum (RBZ) Hannah-Arendt-Schule in Flensburg die praxisintegrierte Form der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin an.
Folgende Unterschiede zur bisherigen Form birgt dieses neue Ausbildungskonzept:
Die Träger sozialpädagogischer Einrichtungen beschließen eigenständig über die Umsetzung der PiA-Ausbildung in einer oder mehreren ihrer Einrichtungen.
Das RBZ Hannah-Arendt-Schule plant im kommenden Schuljahr die fachtheoretische Ausbildung der PiA-Schülerinnen und Schüler mit mindestens einer Klasse anzubieten.
Wichtige Informationen sowie Unterlagen stellen wir Ihnen in den pdf-Dateien zur Verfügung, die Sie über die Homepage abrufen und herunterladen können:
Aufnahmebedingungen PiA für Bewerberinnen und Bewerber
Aufnahmebedingungen für Bewerberinnen und Bewerber in die PIA- Ausbildung
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen für Ihre Bewerbung:
Leitfaden PiA für Vertreterinnen und Vertreter der Träger
Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzliches:
Das RBZ hat ganz klar die Entscheidung getroffen, die PiA-FSP anzubieten. Das gelingt, weil dieser Weg gemeinsam mit den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen gegangen wird. Deshalb ist sehr wichtig, dass sich eine ausreichende Anzahl der Träger positiv entscheidet und entsprechend vergütete Ausbildungsstellen einrichtet.
Interessentinnen und Interessenten erfahren von den freien Stellen und Bewerbungszeitpunkten durch die Ausschreibungen der Träger, die Ausbildungsplätze vergeben wollen. Einige Informationen zum Verfahren haben wir auf unserer Schul-Homepage bereitgestellt.
Das Entgelt für die Schülerinnen und Schüler orientiert sich an der jeweils gültigen Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Schülerinnen und Schüler in der praxisorientieren Ausbildung nach TVAöD – Besonderer Teil Pflege.
Auch die Urlaubsregelungen werden analog gehandhabt. Bitte beachten Sie, dass ein Urlaub nur innerhalb der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann. Auch die Praxis - Blockphasen, die durch Lehrkräfte begleitet werden und zur Notengebung führen sollen, gelten in diesem Zusammenhang als Unterricht bzw. schulische Veranstaltung!
Mit der Versetzung in das dritte Schuljahr (Oberstufe) sind die Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten. Da der Ausbildungsvertrag, der mit den Trägern geschlossen wird, wegen der Schulbesuchsdauer der Fachschule über drei Jahre laufen wird, werden die Schülerinnen und Schüler weiter mit der Ausbildungsvergütung entlohnt. Eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel ist allerdings dann möglich.
Das ist leider nicht der Fall.
Für die PiA-Form der Fachschulausbildung: Ja.
Fragen zum Personal/Bewerbung:
Rechtlich ist ein Bewerbungsverfahren über die Schule nicht möglich, da Arbeitsverträge der Azubis mit den Trägervertretungen abgeschlossen werden und diese mit der Schule einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel der Sicherstellung der fachtheoretischen Ausbildung abschließen. Sobald der Schule Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber der Träger vorliegen, wird eine schnelle Antwort des RBZ zugesichert.
Aufnahmevoraussetzungen regelt die FSVO (Landesverordnung über die Fachschule; 20.07.2017; neu ab 07.2021) in § 3: Die Zugangsvoraussetzungen sind ein Mittlerer Bildungsabschluss (MSA) und zusätzlich ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren oder die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben außerdem ein „erweitertes Führungszeugnis „vorzulegen, welches nicht älter als drei Monate ist. Wird aus dem Führungszeugnis ersichtlich, dass sie für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet sind, ist die Aufnahme abzulehnen. Zusätzlich ist eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), im Verlauf des Bildungsganges vorzunehmen.“
Nachgewiesen werden muss ebenfalls eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
Bei Schulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist ein Gleichwertigkeitsbescheid beim zuständigen Landesministerium S.-H. zu beantragen (zurzeit MBWK). Ebenfalls sind Sprachkompetenzen in Bezug auf die deutsche Sprache mit einem Niveau von mindestens B2 mit einem Zertifikat nachzuweisen.
Freie Ausbildungsstellen können per Anzeige, Homepage-Info, sozialen Netzwerken usw. beworben werden. Erfahrungsgemäß sprechen sich die freien Stellen schnell herum.
Auch Aushänge an der Pinnwand in unserer Schule sind möglich.
Nein, die rechtlichen Vorgaben gelten verbindlich für alle Bewerberinnen und Bewerber.
Selbstverständlich, ja.
Anrechnungsmöglichkeiten sind mit dem PiA-Konzept nicht vereinbar, sie könnten sich auch lediglich auf die fachpraktischen Zeiten beziehen. Die Schülerinnen und Schüler haben also innerhalb der zwei Ausbildungsjahre einen sehr hohen Anteil Fachtheorie, da die 2600 Std. Unterricht (Stundentafel Fachschule) auch hier zu erteilen sind.
Die Hannah – Arendt - Schule bietet eine zweijährige Ausbildung für SPA in einer regulären Fachschulklasse an.
Bitte melden Sie die für die Stellenbesetzung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber direkt nach der Auswahl. Sie können uns gerne auch vorab schon Unterlagen zur Prüfung zukommen lassen.
Möglicherweise kann die Person dann seitens des Trägers in einer anderen Gruppe oder Einrichtung untergebracht werden. Außerdem ist auch eine Kündigung innerhalb der Probezeit (6 Monate) möglich.
Seitens des Trägers besteht keine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung, es sei denn, dieses ist vertraglich im Vorhinein so vereinbart. Allerdings sind solche Verträge (Bindung an den Träger für die nächsten Jahre) rechtlich anfechtbar.
Fragen zum schulischen Teil der Ausbildung:
Die Stundentafel aus der Handreichung zum Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik (Erlass) muss erfüllt werden (mind. 2600 Unterrichtsstunden, mind. 1320 Stunden betreute Praxis). Wenn gleichzeitig eine hohe Präsenz in den Einrichtungen möglich sein soll, ergeben sich lange Unterrichtstage.
Da seitens der Schule die Zeugnisse erstellt werden, tragen die ausbildenden Lehrkräfte rechtlich die Verantwortung für die Notengebung.
Geplant ist die Umsetzung des PiA Konzeptes wie folgt:
1. Ausbildungsjahr: vier Schultage, ein Praxistag und ein Blockpraktikum von 4 Wochen
2. Ausbildungsjahr: vier Schultage, ein Praxistag und ein Blockpraktika von 10 Wochen (im Elementar oder Ü6 Bereich, um die staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent)
Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden in der Regel im April/Mai des letzten Halbjahres statt, wobei an den Tagen zwischen den Prüfungstagen kein Unterricht stattfindet.
Da es sich bei der Fachschulausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher um eine berufliche Weiterbildung nach § 180 Abs. 2 f. SGB III handelt, ist es unter Umständen möglich, Bildungsurlaub oder eine anderweitige Freistellung auch von der Arbeit in den Einrichtungen zu beantragen. Wir bitten Sie darum, dass Sie einen möglichen Anspruch überprüfen und ggf. wohlwollend damit umgehen.
Fragen zur Ausbildung in den Einrichtungen:
Das PiA-Konzept sieht ausschließlich Ausbildungsverträge und -vergütungen vor. Eine geringere Stundenzahl als 33 Std./Woche ist nicht möglich.
6 Monate Probezeit sind seitens der Schule bzw. den Vertragsentwürfen in der Handreichung zur PiA-Ausbildung des MBWK vorgeschlagen.
Wo ist der Unterschied zur schulischen Vollzeit und der PIA-Ausbildung?
Die Ausrichtung der Praxisstunden finden in der Vollzeit- schulischen-Ausbildung in einem Blockpraktikum von 10Wochen pro Ausbildungsjahr statt. Diese Ausbildungsform kann durch die Investitionsbank gefördert werden.
In der PIA-Ausbildung werden die Praxisstunden an einem wöchentlichen Praxistag und unterschiedlich langen Blockpraktika absolviert. Ein enger Austausch mit den Praxiseinrichtungen und der Verzahnung findet in der Praxisintegrierten Erzieherin und Erzieher-Ausbildung statt.
Wichtig hier ist hinzuweisen, dass beide Ausbildungsformen die selben Praxis- und Theoriestunden haben.
Hier haben wir eine Muster für einen PiA Ausbildungsvertrag hinterlegt.