Erzieher/in - Fachschule für Sozialpädagogik – Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)

Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher

Seit dem Sommer 2024 bietet das Regionale Bildungszentrum (RBZ) Hannah-Arendt-Schule in Flensburg die praxisintegrierte Form der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin an.

Folgende Unterschiede zur bisherigen Form birgt dieses neue Ausbildungskonzept:

  • Angehende Erzieherinnen und Erzieher suchen sich einen Ausbildungsplatz bei Trägern sozialpädagogischer Einrichtungen, die einen solchen zur Verfügung stellen.
  • Die künftigen Schülerinnen und Schüler gehen mit dem Träger einen Ausbildungsvertrag ein und erhalten dann für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
  • Das RBZ Hannah-Arendt-Schule übernimmt in Flensburg im Fachbereich Sozialpädagogik die fachtheoretische Ausbildung. Dafür wird eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger geschlossen.

Die Träger sozialpädagogischer Einrichtungen beschließen eigenständig über die Umsetzung der PiA-Ausbildung in einer oder mehreren ihrer Einrichtungen.

Das RBZ Hannah-Arendt-Schule plant im kommenden Schuljahr die fachtheoretische Ausbildung der PiA-Schülerinnen und Schüler mit mindestens einer Klasse anzubieten.

Wichtige Informationen sowie Unterlagen stellen wir Ihnen in den pdf-Dateien zur Verfügung, die Sie über die Homepage abrufen und herunterladen können:

Aufnahmebedingungen PiA für Bewerberinnen und Bewerber

  • Leitfaden PiA für Träger
  • Häufig gestellte Fragen
  • Muster PiA Ausbildungsvertrag

 

Aufnahmebedingungen für Bewerberinnen und Bewerber in die PIA- Ausbildung

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen für Ihre Bewerbung:

  • Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) und Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
  • oder Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) und einschlägige Berufserfahrung in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Umfang von 3 Jahren in Vollzeit 
  • oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
  • kein hindernder Eintrag im erweiterten Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 sowie §§ 30 und 31 Bundeszentralregistergesetz) 
  • Impfdokumentation oder ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. 
  • Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses müssen zusätzlich ein Gleichwertigkeitsbescheid und ein B2-Zertifikat (Deutsch) vorliegen.
  • Sie bewerben sich mit allen erforderlichen Unterlagen auf eine von einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ausgeschriebene Stelle. 
  • Sollten Sie im Bewerbungsverfahren erfolgreich sein und für die Stelle ausgewählt werden, übermittelt uns der Träger Ihre Unterlagen zur Prüfung.
  • Sie schließen einen Arbeitsvertrag ab.
  • Wenn alle Unterlagen in Ordnung und vollständig sind, sichern wir Ihnen schriftlich einen Schulplatz an unserem RBZ zu. 
  • Sie beantragen ein erweitertes Führungszeugnis. 
  • Ihre Ausbildung beginnt mit einer Praxisphase in Ihrer Praxiseinrichtung. 
  • Über den Termin der Einschulung informieren wir Sie in unserem Aufnahmebrief.

hier als PDF-Dokument

Leitfaden PiA für Vertreterinnen und Vertreter der Träger

  • Beschluss des Trägers, Stellen für die PiA-Ausbildung einzurichten, Zuweisung der Stellen an eine sozialpädagogische Einrichtung.
  • Bitte informieren Sie das RBZ Hannah- Arendt - Schule als Kooperationspartner über ihre Schritte: Interessenbekundung senden, aus der deutlich wird, wie viele Schulplätze Sie für Ihre Auszubildenden reservieren möchten. Sie bekommen ein Zusageschreiben über die Platzreservierung, bis Ende Februar.
  • Sie führen Ihr Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung durch.
  • Sie legen dem RBZ Hannah-Arendt-Schule die Bewerbungsunterlagen der für die Stelle ausgewählten Person zur Prüfung vor (per Post). Das RBZ prüft die Voraussetzungen zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und sagt den Schulplatz zu, bis Ende Mai.
  • Arbeitsvertrag abschließen.
  • Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Einrichtungsträger und dem RBZ Hannah-Arendt -Schule, falls noch keiner vorliegt, bis Mitte Juni.
  • Der Einschulungstermin wird den Auszubildenden im Brief “Schulplatzzusage” bekanntgegeben.

hier als PDF-Dokument

Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzliches:

  • Wird im kommenden Jahr eine PiA-Klasse am RBZ eingerichtet?

Das RBZ hat ganz klar die Entscheidung getroffen, die PiA-FSP anzubieten. Das gelingt, weil dieser Weg gemeinsam mit den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen gegangen wird. Deshalb ist sehr wichtig, dass sich eine ausreichende Anzahl der Träger positiv entscheidet und entsprechend vergütete Ausbildungsstellen einrichtet.

  • Woher wissen Interessentinnen und Interessenten, ab wann sie sich bewerben dürfen?

Interessentinnen und Interessenten erfahren von den freien Stellen und Bewerbungszeitpunkten durch die Ausschreibungen der Träger, die Ausbildungsplätze vergeben wollen. Einige Informationen zum Verfahren haben wir auf unserer Schul-Homepage bereitgestellt.

  • Wie werden die Auszubildenden bezahlt? Urlaubsansprüche?

Das Entgelt für die Schülerinnen und Schüler orientiert sich an der jeweils gültigen Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Schülerinnen und Schüler in der praxisorientieren Ausbildung nach TVAöD – Besonderer Teil Pflege.

Auch die Urlaubsregelungen werden analog gehandhabt. Bitte beachten Sie, dass ein Urlaub nur innerhalb der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann. Auch die Praxis - Blockphasen, die durch Lehrkräfte begleitet werden und zur Notengebung führen sollen, gelten in diesem Zusammenhang als Unterricht bzw. schulische Veranstaltung!

  • Sind im dritten Jahr die Personalkosten als SPA abrechenbar?

Mit der Versetzung in das dritte Schuljahr (Oberstufe) sind die Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten. Da der Ausbildungsvertrag, der mit den Trägern geschlossen wird, wegen der Schulbesuchsdauer der Fachschule über drei Jahre laufen wird, werden die Schülerinnen und Schüler weiter mit der Ausbildungsvergütung entlohnt. Eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel ist allerdings dann möglich.

  • Wird PiA bei der Neuordnung der Kita-Finanzierung berücksichtigt?

Das ist leider nicht der Fall.

  • Ist die Ausbildungszeit über drei Jahre verpflichtend?

Für die PiA-Form der Fachschulausbildung: Ja.

Fragen zum Personal/Bewerbung:

  • Warum wählt die Fachschule nicht zuerst aus? Dann der Betrieb?

Rechtlich ist ein Bewerbungsverfahren über die Schule nicht möglich, da Arbeitsverträge der Azubis mit den Trägervertretungen abgeschlossen werden und diese mit der Schule einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel der Sicherstellung der fachtheoretischen Ausbildung abschließen. Sobald der Schule Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber der Träger vorliegen, wird eine schnelle Antwort des RBZ zugesichert.

  • Was muss ein:e Schülerinnen und Schüler mitbringen, um Schulplatz zu erhalten?

Aufnahmevoraussetzungen regelt die FSVO (Landesverordnung über die Fachschule; 20.07.2017; neu ab 07.2021) in § 3:  Die Zugangsvoraussetzungen sind ein Mittlerer Bildungsabschluss (MSA) und zusätzlich ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren oder die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben außerdem ein „erweitertes Führungszeugnis „vorzulegen, welches nicht älter als drei Monate ist. Wird aus dem Führungszeugnis ersichtlich, dass sie für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet sind, ist die Aufnahme abzulehnen. Zusätzlich ist eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), im Verlauf des Bildungsganges vorzunehmen.“

Nachgewiesen werden muss ebenfalls eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Bei Schulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist ein Gleichwertigkeitsbescheid beim zuständigen Landesministerium S.-H. zu beantragen (zurzeit MBWK). Ebenfalls sind Sprachkompetenzen in Bezug auf die deutsche Sprache mit einem Niveau von mindestens B2 mit einem Zertifikat nachzuweisen.

  • Wie erfährt die Öffentlichkeit, dass wir als Träger eine Stelle haben? Anzeige?

Freie Ausbildungsstellen können per Anzeige, Homepage-Info, sozialen Netzwerken usw. beworben werden. Erfahrungsgemäß sprechen sich die freien Stellen schnell herum.

Auch Aushänge an der Pinnwand in unserer Schule sind möglich.

  • Gibt es Quereinstiegsmöglichkeiten, z. B. über Einstufungsprüfungen, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?

Nein, die rechtlichen Vorgaben gelten verbindlich für alle Bewerberinnen und Bewerber.

  • Können sich „langjährige SPAs“ in die Erzieherinnen und Erzieher -Ausbildung bewerben?

Selbstverständlich, ja.

 

  • Gibt es für die SPA- Kräfte, die bereits in der Einrichtung arbeiten, Anrechnungsmöglichkeiten?

Anrechnungsmöglichkeiten sind mit dem PiA-Konzept nicht vereinbar, sie könnten sich auch lediglich auf die fachpraktischen Zeiten beziehen. Die Schülerinnen und Schüler haben also innerhalb der zwei Ausbildungsjahre einen sehr hohen Anteil Fachtheorie, da die 2600 Std. Unterricht (Stundentafel Fachschule) auch hier zu erteilen sind.

Die Hannah – Arendt - Schule bietet eine zweijährige Ausbildung für SPA in einer regulären Fachschulklasse an.

  • Wann muss der Träger die Bewerberinnen und Bewerber an die Schule melden?

Bitte melden Sie die für die Stellenbesetzung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber direkt nach der Auswahl. Sie können uns gerne auch vorab schon Unterlagen zur Prüfung zukommen lassen.

  • Was ist, wenn die ausgesuchte Bewerberin oder Bewerber nicht passt?

Möglicherweise kann die Person dann seitens des Trägers in einer anderen Gruppe oder Einrichtung untergebracht werden. Außerdem ist auch eine Kündigung innerhalb der Probezeit (6 Monate) möglich.

  • Verpflichtet sich der Träger die Auszubildenden noch weiterhin zu beschäftigen oder ist nach der Ausbildung Schluss?

Seitens des Trägers besteht keine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung, es sei denn, dieses ist vertraglich im Vorhinein so vereinbart. Allerdings sind solche Verträge (Bindung an den Träger für die nächsten Jahre) rechtlich anfechtbar.

Fragen zum schulischen Teil der Ausbildung:

  • Warum sind 8-10-Std.-Schultage angedacht?

 Die Stundentafel aus der Handreichung zum Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik (Erlass) muss erfüllt werden (mind. 2600 Unterrichtsstunden, mind. 1320 Stunden betreute Praxis). Wenn gleichzeitig eine hohe Präsenz in den Einrichtungen möglich sein soll, ergeben sich lange Unterrichtstage.

Da seitens der Schule die Zeugnisse erstellt werden, tragen die ausbildenden Lehrkräfte rechtlich die Verantwortung für die Notengebung.

Geplant ist die Umsetzung des PiA Konzeptes wie folgt:

1. Ausbildungsjahr: vier Schultage, ein Praxistag und ein Blockpraktikum von 4 Wochen

2. Ausbildungsjahr: vier Schultage, ein Praxistag und ein Blockpraktika von 10 Wochen (im Elementar oder Ü6 Bereich, um die staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent)

 

  • Fragen zu den Abschlussprüfungen

Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden in der Regel im April/Mai des letzten Halbjahres statt, wobei an den Tagen zwischen den Prüfungstagen kein Unterricht stattfindet.

Da es sich bei der Fachschulausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher um eine berufliche Weiterbildung nach § 180 Abs. 2 f. SGB III handelt, ist es unter Umständen möglich, Bildungsurlaub oder eine anderweitige Freistellung auch von der Arbeit in den Einrichtungen zu beantragen. Wir bitten Sie darum, dass Sie einen möglichen Anspruch überprüfen und ggf. wohlwollend damit umgehen.

 

Fragen zur Ausbildung in den Einrichtungen:

  • Können Kitas entscheiden die Auszubildenden ggf. auch für 6 Std. täglich einzustellen?

Das PiA-Konzept sieht ausschließlich Ausbildungsverträge und -vergütungen vor. Eine geringere Stundenzahl als 33 Std./Woche ist nicht möglich.

  • Wie verhält sich die Probezeit zu Beginn der Ausbildung?

6 Monate Probezeit sind seitens der Schule bzw. den Vertragsentwürfen in der Handreichung zur PiA-Ausbildung des MBWK vorgeschlagen.

 

Wo ist der Unterschied zur schulischen Vollzeit und der PIA-Ausbildung?

Die Ausrichtung der Praxisstunden finden in der Vollzeit- schulischen-Ausbildung in einem Blockpraktikum von 10Wochen pro Ausbildungsjahr statt. Diese Ausbildungsform kann durch die Investitionsbank gefördert werden.

In der PIA-Ausbildung werden die Praxisstunden an einem wöchentlichen Praxistag und unterschiedlich langen Blockpraktika absolviert. Ein enger Austausch mit den Praxiseinrichtungen und der Verzahnung findet in der Praxisintegrierten Erzieherin und Erzieher-Ausbildung statt.

Wichtig hier ist hinzuweisen, dass beide Ausbildungsformen die selben Praxis- und Theoriestunden haben.

hier als PDF-Dokument

Hier haben wir eine Muster für einen PiA Ausbildungsvertrag hinterlegt.

hier als PDF-Dokument