In der Berufsfachschule III Sozialwesen werden staatlich geprüfte Pflegeassistenten*innen ausgebildet, die als zusätzliche Kraft neben einer examinierten Pflegekraft Menschen mit Pflegebedarf pflegen. In Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenbetreuung werden an die PA besondere Ansprüche an die Kommunikations- und Teamfähigkeit gestellt. Zuverlässigkeit, Empathie und die Bereitschaft Menschen zu berühren sind weitere Eigenschaften, die dem Menschen mit Pflegebedarf Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeiten der basispflegerischen Versorgung in den Praxiswochen und im Praxisunterricht. Ausgehend von beruflichen Lernsituationen wird das theoretische Hintergrundwissen im Lernfeldunterricht vermittelt. Der Schwerpunkt, liegt in der Geriatrie, also in der Pflege, Versorgung und Beschäftigung des alten Menschen.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen praktischen und theoretischen Prüfung. Zusätzlich kann ein Schulabschluss erworben werden, der dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertig ist, wenn im Abschlusszeugnis ein Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird und 5 Jahre Englisch-Unterricht nachgewiesen wird.
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) oder gleichwertiger Abschluss.
Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
Kosten
Für besondere unterrichtliche Aufgaben, z. B. im Unterrichtsbereich Hauswirtschaft – Fachpraxis u.a. - können Kosten in Höhe von € 40 pro Schuljahr entstehen. Laut Beschluss der Pädagogischen Konferenz vom 26.09.2013 werden je Schüler*in 5 € Kopierkosten pro Schuljahr erhoben. Für diese berufliche Ausbildung ist Berufsbekleidung erforderlich. Die Kosten betragen ca. 100 € und müssen 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn zur Verfügung stehen. Die Fachlehrer*innen informieren über geeignete Berufskleidung. In beiden Klassenstufen werden Seminarfahrten durchgeführt, die Bestandteil der Ausbildung sind und für die Teilnahmepflicht besteht. Die Kosten liegen zwischen 110 und 150 €.Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Über weitere Förderungsmöglichkeiten berät die zuständige Agentur für Arbeit.
Auswahlkriterien
Die Fächer Deutsch, Biologie (oder eine andere Naturwissenschaft), Hauswirtschaft (oder Textiles Werken oder Werken), Wirtschaft/Politik (oder Weltkunde), Kunst (oder Musik oder Sport) sind die Auswahlfächer für ESA - Schüler*innen (Halbjahreszeugnis erster allgemeinbildender Schulabschluss Klasse 9 oder Abschluss ESA). Auswahlkriterium für AV-Schüler*innen ist der Zensurendurchschnitt aller Fächer.
Zusätzlich müssen die Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Bei 1 Jahr Wartezeit (Wiederholungsbewerbung) werden bei sinnvoller Nutzung (Praktikum, soziales Jahr) bis zu 2 Bonuspunkte gegeben.
Die Ausbildung umfasst 2 Jahre in Vollzeitform.
Berufsbezogener Unterricht
Berufsübergreifender Unterricht
Bewerbung
Die Aufnahme erfolgt zu Beginn eines jeden Schuljahres. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 28. Februar (Schaltjahr am 29. Februar) des laufenden Schuljahres einzureichen.
Zur Anmeldung gehören:
Aufnahmeverfahren
Die Bescheide über Aufnahme bzw. Nichtaufnahme werden in der Regel bis Ende März erteilt.
Bitte sehen Sie von vorherigen Rückfragen ab.
Bewerber*innen auf der Nachrückerliste werden von der Schule sofort benachrichtigt, wenn ein Platz frei ist.
Aufnahmeantrag (dort unter "Sozialwirtschaftliche Berufe")