Die Gesell*innenprüfung Teil 1 findet ca. in der Mitte, die Gesell*innenprüfung Teil 2 am Ende der 3-jährigen Ausbildungszeit vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer dürfen sie künftig im gesamten Bundesgebiet tätig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, gleichzeitig mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Besonders erfolgreiche Schülerinnen und Schüler können die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen. Ein entsprechender Antrag ist an die Handwerkskammer zu richten. Ihre dreijährige Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und parallel dazu in der Berufsschule des RBZ Hannah-Arendt-Schule statt. Es gibt klar geregelte Zuständigkeiten und zu vermittelnde Ausbildungsinhalte für den betrieblichen und den schulischen Teil der Ausbildung.
Für die Ausbildung in den Berufen des Friseur*innenhandwerkes wird mindestens ein „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ (ESA) empfohlen. Jedoch entscheidet letztlich der jeweilige Ausbildungsbetrieb darüber, welche schulischen Voraussetzungen die Bewerber*innen mitbringen sollten. So befinden sich in den sehr heterogenen Berufsschulklassen Auszubildende mit ESA, MSA, Abitur, aber auch Umschüler*innen.
Im Beruf wird Freude am Umgang mit Menschen aller Altersstufen und verschiedenster Herkunft, ein freundliches Auftreten, ein gepflegtes Äußeres, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit erwartet.
Der Fachunterricht wird entsprechend dem Lernfeldkonzept durchgeführt. Zusätzlich sind die Fächer Dänisch, Kommunikation, Wirtschaft/Politik sowie Sport Bestandteil des Stundenplans. In allen Fächern ist der Berufsbezug das Grundprinzip bei der Unterrichtsgestaltung. Für alle neuen Auszubildenden beginnt der Berufsschulunterricht nach den Sommerferien mit einer Blockwoche. In dieser Zeit werden die Auszubildenden mit dem Berufsschulalltag vertraut. Es werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, den Berufsalltag so zu organisieren, dass die Gesell*innenprüfung erfolgreich bestanden werden kann. Zudem werden die Auszubildenden durch erste praktische Arbeiten an Hautschutz- und Hygienestandards herangeführt, die Unterrichtsprinzip während der praktischen Arbeit im Schulsalon sind und auch bei der täglichen Arbeit in den Betrieben Anwendung finden müssen.
Sollten Sie Interesse an einem Ausbildungsplatz in einem Ausbildungsberuf des Friseur*innenhandwerkes haben, dann bewerben Sie sich bitte direkt bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.